Entstehung der Stiftung

Kindern galt ihre große Liebe. Kirsten und Matthias haben sich sehnlich Kinder gewünscht - die Erfüllung ihres Wunsches blieb ihnen leider versagt. Auch ihre Bemühungen, ein Kind zu adoptieren mussten sie, der schweren Erkrankung Kirstens wegen, aufgeben.

Kirsten starb im Jahr 2010, Matthias folgte ein Jahr später seiner geliebten Frau. Sie sind nur 37 und 41 Jahre alt geworden...

Matthias hat ein Vermächtnis hinterlassen, das zur Gründung dieser Stiftung führte.

Kinder Stiftung
Kinder Stiftung

Über uns

Heidi und Karl-Heinz Kreissl haben im Jahr 2013 im Andenken an Kirsten und Matthias die als gemeinnützig anerkannte Stiftung gegründet umd mit Kapital ausgestattet.

Zweck der Stiftung ist die Förderung von Kinder- und Jugendhilfe, Bildung und Erziehung im In- und Ausland. Der Stiftungszweck wird erreicht durch die Erträge des Stiftungskapitals und durch Spenden.

Die Stiftung ist auf Dauer angelegt. Sie wurde vom Regierungspräsidium Darmstadt am 16. Januar 2013 als rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts und vom Finanzamt Wiesbaden I als gemeinnützig anerkannt.

Organ der Stiftung

Die Stiftung wird von einem Vorstand geführt.
Er verwaltet das Stiftungsvermögen, trifft die Anlageentscheidungen und wählt die zu unterstützenden Hilfsmaßnahmen und Projekte aus.

Vorstand:
Karl-Heinz Kreissl - Vorsitzender
Christoph Schäfers - stellv. Vorsitzender
Bettina Schäfers
Christiane Kreissl
Matthias Thiel-Singer

Alle Vorstandsmitglieder sind ehrenamtlich tätig.

Kinder Stiftung
Kinder Stiftung

Präambel der Stiftungssatzung

Diese Stiftung soll ein Zeichen christlicher Nächstenliebe setzen.
Sie wurde auf Wunsch unseres Sohnes Matthias Kreissl und im Gedenken an ihn und seine Ehefrau Kirsten, die beide in jungen Jahren verstorben sind, gegründet.
Sie sollen weiterleben in den Menschen, denen aus Mitteln dieser Stiftung Hilfe für ein menschenwürdigeres Leben zuteil wird.
Künftige Generationen sind aufgerufen, diese Stiftung verantwortungsvoll zu begleiten, zu erhalten und wenn möglich auszubauen.

Auszug aus der Stiftungssatzung

§ 1 Name, Rechtsform, Sitz
  1. Die Stiftung führt den Namen "Kirsten und Matthias Kreissl Gedächtnisstiftung".
  2. Sie ist eine rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts.
  3. Sie hat ihren Sitz in Hofheim am Taunus.
§ 2 Stiftungszweck
  1. Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
  2. Zweck der Stiftung ist die Förderung von Kinder- und Jugendhilfe, Bildung und Erziehung im In- und Ausland.
  3. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die finanzielle Förderung, Organisation und Initiierung von Projekten und Maßnahmen auf den Gebieten der Kinder- und Jugendhilfe, Erziehung und Bildung, unter anderem z.B. von Kindern und Jugendlichen, die aufgrund ihres sozialen und persönlichen Umfelds einer besonderen Zuwendung bedürfen, die der Verwahrlosung oder Misshandlung ausgesetzt waren oder aufgrund ihrer Lebensumstände aus eigener Kraft keine angemessene Zukunft aufbauen können.
Kirsten und Matthias Kreissl Gedächtnisstiftung

Kinder Stiftung
logo Kirsten und Matthias Kreissl
Gedächtnisstiftung
©2016

VIELEN DANK FÜR IHRE SPENDE
Spendenkonto
Bank für Sozialwirtschaft, München
IBAN: DE63 3702 0500 0009 8218 00
BIC: BFSWDE33MUE

Sachsenring 58
65719 Hofheim a. T.

Tel. 06192-36640
E-Mail: Kreissl-Stiftung@t-online.de